Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beherbergungen – Gasthaus und Pension Göschens Gut

1. Geltungsbereich

  • 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gasthaus und Pension „Zum Göschen““. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast in der Pension oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.
  • 1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
  • 1.3 Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss

  • 2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder Fax reserviert, von uns bestätigt und die vereinbarte Anzahlung geleistet worden ist. Die Bestätigung durch das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder Fax erfolgen.
  • 2.2 Vertragspartner sind das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““, vertreten durch Herrn Thomas Gebhardt, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise und Zahlungen

  • 3.1 Das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • 3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor der Abreise in bar, per Scheck oder Lastschrift mit EC-Karte zu zahlen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
  • 3.3 Nur bei Dauergästen und Stammgästen ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen des Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
  • 3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwert-steuer ein. Das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.
  • 3.5 Die Preise können vom Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  • 4.1 Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag muss immer schriftlich erfolgen und bedarf der Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Pension oder einer von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
  • 4.2 Sofern zwischen dem Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges der Pension oder eine von ihr zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
  • 4.3 Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  • 4.4 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden für die Pension niedriger als die geforderte Pauschale ist.
  • 4.5 Beide Vertragsparteien können innerhalb von bestimmten Fristen vom Vertrag zurücktreten. Die Stornierungsgebühren betragen
    • bis 40 Tage vor dem Anreisetag ohne Kosten
    • bis 21 Tage vor dem Anreisetag: 20 % des gesamten Rechnungsbetrages.
    • bis 3 Tage vor dem Anreisetag: 50 % des gesamten Rechnungsbetrages.
    • bei Nichtanreise 90 % des gesamten Rechnungsbetrages.

5. Rücktritt der Pension

  • 5.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  • 5.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Pension gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • 5.3 Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Pensionsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
  • 5.4 Die Pension hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  • 5.5 Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • 6.1 Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  • 6.2 Check in: Die Zimmer können ab 15 Uhr bezogen werden. Ein früherer Zeitpunkt ist nur nach Absprache möglich.
    • Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
    • Das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ ist berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 20.00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
  • 6.3 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird auf Anfrage gegebenenfalls kostenlos eingelagert. Danach kann die Pension für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 14.00 Uhr 50 % des vollen Logis-Preises in Rechnung stellen, ab 14.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, der Pension nachzuweisen, dass dieser kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

7. Haftungen

  • 7.1 Der Gast oder Vertragspartner haftet gegenüber dem Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
  • 7.2 Das Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Pension bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
  • 7.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Gasthaus und Pension „Zum Göschen““ bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
  • 7.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht.
  • 7.5 Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Schillerstraße/Seumestraße Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Fahrräder oder Motorräder und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • 7.6 Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich des Gasthaus und Pension „Zum Göschen““. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, sind ausgeschlossen.

8. Schlussbestimmungen

  • 8.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension: Grimma.
  • 8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für den Beherbergungsvertrag und die Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Weitere Informationen zur Verbindlichkeit von Buchungen finden Sie hier:

 Grimma, 28. Januar 2021