Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Catering und Feierlichkeiten – Gasthaus und Pension Göschens Gut

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Feierlichkeiten oder Catering sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Gasthaus und Pension „Zum Göschen“. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Gast im Restaurant oder im Internetauftritt der Pension einsehbar.

2. Ein Vertrag über die Ausrichtung einer Veranstaltung/Catering/Feierlichkeit gilt als geschlossen, wenn das Angebot vom Besteller schriftlich, per E-Mail oder Fax angenommen, die Buchung von uns bestätigt und die vereinbarte Anzahlung geleistet worden ist. Die Bestätigung durch das Gasthaus und Pension „Zum Göschen“ kann ebenfalls per E-Mail oder Fax erfolgen.

3. Mit dem Vertrag wird eine Teilnehmerzahl (Garantiezahl) festgelegt. Eine Überschreitung dieser Garantiezahl ist immer – nach Absprache und nach Prüfung der Kapazitäten – möglich, muss aber spätestens zwei Werktage vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben werden. Eine Unterschreitung ist bis 4 Wochen vorher um höchstens 20 %, bis 2 Tage vorher um höchstens 10 % möglich. Die Berechnung der Vergütung für das Essen richtet sich letztendlich nach der Garantiezahl, auch, wenn weniger Teilnehmer erschienen sind. Sofern die angegebene Teilnehmerzahl überschritten wird, ist die tatsächliche Personenzahl für die Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.

4. Das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ ist berechtigt, für die Reservierung einer großen Veranstaltung eine Anzahlung zu verlangen. Diese beträgt 200 Euro und ist bis 4 Wochen nach der Buchungsbestätigung zu zahlen.

5. Die Stornierungsgebühren betragen:

  • nach Reservierungsbestätigung bis 10 Wochen vor der Veranstaltung = ohne Kosten
  • 10 Wochen bis 4 Wochen vor der Veranstaltung = 25 % des zu erwartenden Umsatzes
  • weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung = 50 % des zu erwartenden Umsatzes (falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt Mindest-Menü/Büffet-Preis x Personenzahl).

6. Alle angegebenen Preise sind Inklusivpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Die Bereitstellungskosten für externe Räume, Technik u. ä. entnehmen Sie bitte Ihrem Vertrag.

7. Unsere Rechnungen sind entweder am Tag der Veranstaltung in bar, per Scheck oder per Lastschrift mit EC-Karte zu zahlen bzw. auf Rechnung ohne Abzug binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken bedarf der vorherigen Genehmigung des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“. Besteller und Veranstalter haften für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke, etc.

9. Antransport, Aufstellung, Abbau und Abtransport von Technik und Gegenständen für Veranstaltungen erfolgen durch den Besteller/Veranstalter auf dessen alleiniges Risiko. Einzelheiten sind 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mit dem Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ abzustimmen. Auf Anfrage wird Hilfspersonal für Transport und Aufstellung im Rahmen des Möglichen gegen besondere Vergütung zur Verfügung gestellt. Das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ nicht. Sachgerechte Versicherung z. B. von Einzelstücken ist ausschließlich Sache des Veranstalters/Bestellers.

10. Das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ haftet für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände des Bestellers/Veranstalters nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

11. Für Beschädigungen und/oder Verlust an Einrichtungen und/oder Inventar des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ im Zusammenhang mit der Veranstaltung haften Besteller oder Veranstalter unabhängig vom Verschulden.

12. Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen und darf im Übrigen – ebenso wie sonstige Gegenstände – nur mit Zustimmung des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden unter Verwendung von Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Besteller in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte Gegenstände aus den Räumen des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ zu entfernen. Widrigenfalls erfolgt eine Lagerung nur, wenn das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ dem zustimmt und jedenfalls gegen gesonderte Vergütung; die Auswahl des Lagerortes trifft das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“.

13. Erfolgt der Gebrauch des Mietobjektes durch den Veranstalter/Besteller nicht gemäß den bei der Bestellung gemachten Angaben oder ist ein solcher Gebrauch zu befürchten, ist das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ zum sofortigen Rücktritt berechtigt; dies gilt auch, falls sich nach Abschluss der Auftragsbestätigung herausstellt, dass Veranstaltungsteilnehmer oder -gegenstand – nach Auffassung des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ – mit den berechtigten Interessen des Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ unvereinbar sind.

14. Hat das Gasthaus & Pension „Zum Göschen“ begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u. a.), kann es die Veranstaltung auch kurzfristig absagen.

15. Der Veranstalter ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob seine Veranstaltung gebührenpflichtig im Sinn der GEMA anzumelden ist, und die Daten dort auch selbst einzureichen.

16. Alle Änderungen bedürfen der Schriftform.

17. Für alle Verpflichtungen aus dieser Auftragsbestätigung haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.

18. Sollten einzelne Bestimmung aus dieser Auftragsbestätigung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit übriger Bestimmungen nicht. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die sie in Kenntnis der Unwirksamkeit der weggefallenen Bestimmungen statt dieser getroffen hätten.

19. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Grimma.

 

Grimma, 28. Januar 2021